Gründungsgeschichte

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Am 25.11.2003 wurde der Solarförderverein der Anne-Frank-Schule (SFVAFS e.V.) gegründet mit dem Ziel, für die Schule eine eigene Fotovoltaikanlage zu errichten. Seitdem konnte das damals vorhandene Kapital aus dem 50/50-Energiesparen und anderen Aktivitäten verdoppelt werden. Einen wesentlichen Anteil am finanziellen Erfolg hatten die aktiven KollegInnen und SchülerInnen. Vor allem ist zu nennen die Schülerin Lena Trulley, die die Hälfte ihres derzeit gewonnenen Preisgeldes aus dem Umweltwettbewerb der Stadt Gütersloh und viele weitere Sachmittel gespendet hat. So konnte das Glücksrad des Solarfördervereins zu den Begegnungsfesten und den Tagen der offenen Tür immer mit reichhaltigen Gewinnmöglichkeiten aufwarten. Leider war uns noch nicht vergönnt, trotz für 2005 zugesagter 8.000 € Fördergelder eine Solaranlage auf das Schuldach zu legen, da die statischen Verhältnisse einen wirtschaftlichen Betrieb nicht zulassen. Ein Erweiterungsbau könnte die Gelegenheit bieten, endlich eine schuleigene Solaranlage unter wirtschaftlichen Bedingungen zu betreiben. Dafür setzt sich der Verein mit aller Kraft und Entschlossenheit ein. Nun ist  es gelungen, einen Platz für eine neue Fotovoltaikanlage zu finden. Seit August 2007 steht die 42.000 Euro teure Anlage auf dem Dach der Städtischen Kindertagesstätte Bülowstraße.  

Seit Oktober 2009 gibt es nun die Anlage AFS I mit einer Leistung von 30 kWp.  Zusammen mit der Anlage Lena I auf dem Dach der Kita Bülowstraße (seit 2007) produzieren wir jetzt so viel Elektrizität, wie die AFS verbraucht. Mit dem Datum 30.6. 2010 ist der Anschluss der AFS II an das Netz der Stadtwerke Gütersloh hergestellt. Das war auch wichtig, denn die Absenkung der Vergütung um 20 % ab dem 1.7. 2010 ist erstens nicht gerechtfertigt und wäre zweitens ein Rückschlag für die Gesamtfinanzierung der Anlagen gewesen. Wir hoffen, dass wir mit dieser noch größeren Anlage (ca. 75 kWp) für spätere Jahre ein gutes finanzielles Polster für die Schulgemeinde der AFS bereitet haben. Das Jahr 2011 hat ein hervorragendes Sonneneinstrahlergebnis gebracht – und eine ergiebige Nachzahlung der SWG.  Darum wagen wir die weitere Erkundung von Solardächern zwecks Errichtung weiterer Anlagen. 

Unseren Geldgebern schon ein herzliches Dankeschön auch für die Zukunft. Aber nicht vergessen:  Zinsen sind einkommensteuerpflichtig.